Künftig soll der Schutzzustand des Wolfs reduziert werden. Am Freitag hat sich dazu der Bundesrat unterstützt durch Sachsen entschieden, im Rahmen einer von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen initiierten Vorlage. Das Hauptziel dieser Maßnahme besteht darin, den Wolf demnächst ins Jagdrecht zu integrieren, was die Tötung zukünftig erleichtern wird.

Die Staaten bitten die zukünftige Bundese Regierung, die Einbeziehung des bisher stark geschützten Tieres in diese rechtliche Kategorie juristisch zuvorzubereiten. Darüber hinaus sollte sie sich in Brüssel für eine beschleunigte Änderung seines Schutzniveaus innerhalb der EU-Naturschutzrichtlinie einbringen, die aktuell noch das Jagender Wölfe untersagt.

In Sachsen sinken die Zahlen.

Beim Vorlegen des Vorschlags beim März-Plenum betonte die Landwirtschaftsministerin von Brandenburg, Hanka Mittelstädt (SPD), das Problem mit zunehmender Anzahl von Tieren, die innerhalb weniger Jahre durch Wölfe getötet oder verletzt wurden. Im Jahr 2006 waren dies bundesebendig insgesamt 40 Tiere, während 2022 diese Zahl über 4300 überschritten hat. In Sachsen sanken die Zahlen jedoch im letzten Jahr leicht. Trotzdem bemerkt Mittelstädt weiterhin erhebliche Probleme bezüglich der Akzeptanz dieser Situation im ländlichen Raum.

„Tägliches Reizthema“

Über 200 Rudelle und zahlreiche einzelne Tiere sind aktuell in Deutschland zu Hause, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Im März-Plenum erklärte Mittelstädt: "Für die Bevölkerung des ländlichen Raums, besonders in den ostdeutschen Bundesländern, stellt sich die Zukunft der Wolfsgewalt nicht als unwichtig heraus." Er setzte fort: "Im Gegenteil, das Management von Wölfen ist nahezu täglich eine Herausforderung, ein Thema für Gespräche und auch manchmal quälend bedenklich."

Georg-Ludwig von Breitenbuch, das Umwelt- und Agrarministerium Sachsens, befürwortet diese Forderungen. Er erwähnte: "Im vergangenen Jahr alleine verloren wir durch Wölfe mehr als 800 Nutztiere in Sachsen." Darüber hinaus betonte er: "Es ist daher dringend notwendig, schnell Maßnahmen zu ergreifen, damit die Freilandviehwirtschaft in unseren ländlichen Regionen weiterhin attraktiv bleibt."

Der Freistaat fordert schnelle Maßnahmen. "Wir benötigen einfachere und rechtlich abgesicherte Methoden, um schädliche Wölfe aus dem Naturschutzgebiet zu entfernen", erklärte von Breitenbuch.

Wirtschaftliche Schäden für Tierhalter

Seine brandenburgische Kollegin Mittelstädt hob ebenfalls die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Landwirte hervor: „Der Anstieg an Wolfspredationen, besonders bei Schafen und Ziegen, verursacht erhebliche finanzielle Verluste und stellt die Freilandviehwirtshaft auf dem Prüfstand.“

Wenn es um Wölfe geht, überlappen sich das nationale, europäische und internationale Recht aufeinander, so dass an lokaler Stelle kaum etwas entschieden werden kann. Das Land Saxony möchte gemeinsam mit anderen Bundesländern erreichen, dass der Bund schon jetzt darauf reagiert. Gleichzeitig plant die Europäische Union eine Reduzierung des Schutzes.

Hier sind einfache und rechtlich sichere Methoden zur Beseitigung schädlicher Wölfe aus dem Naturschutzgebiet erforderlich.

Georg-Ludwig von Breitenbuch; sächsischer Amtsvorsteher

Wie im Antrag festgelegt, zielt dieser Vorschlag darauf ab, "Bedingungen für eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung des Wolfs auf nationaler Ebene" zu schaffen. Es ist geplant, ein "regionenspezifisches Verwaltungsverfahren" umzusetzen. Umgangssprachlich formuliert bedeutet dies: In Gebieten mit einem hohen Wolfspopulationsstand wird es einfacher sein, einige der Tiere zu erlegen als in Regionen, die nur wenige Wölfe beherbergen.

Kurswechsel in Brüssel

Die Anstrengungen richten sich nun auf den Richtungswechsel in Brüssel. Im Dezember legte der Europarat Bedingungen fest, um den Schutz des Wolfs etwas lockerer zu gestalten. Daraufhin übernahm dies zunächst die EU-Kommission. Ende Februar schlug diese vor, den Schutz der Wölfe von "sehr streng" auf "strenge" herabzustufen. Dies würde es ermöglichen, härtere Maßnahmen gegen die Tiere ergreifen zu können.

Gemäß der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, haben sich Wolken in bestimmten Gebieten Europas zur ernsthaften Bedrohung für Viehzucht entwickelt. Für den Vorschlag greiftbar zu machen, müssten sowohl das Europäische Parlament als auch die Mitgliedstaaten ihm ihre Zustimmung erteilen.

Sachsens Landwirtschaftsminister von Breitenbuch hat kürzlich in Brüssel für eine "regionale Betrachtungsweise" geworben. Für ihn ist dies ein Weg, um besonders vom Risiko der Schadenersatzerstattungen betroffene Gebiete abzuwickeln. Darüber hinaus stärkt der Antrag beim Bundestag auch den Standpunkt aus, dass eine geänderte Bewertung des Wolfs das Tier nicht ohne Schutz zurücklassen würde. Tatsächlich erfordert ein regionales Management der Populationen "aus fachlichen Gründen beträchtliche Aufmerksamkeit".

Koalitionsvertrag: Wölfe unter die Jäger gestellt

Die Resolution verfolgt außerdem das Ziel, dass die Bundesregierung gemäß den Wünschen der Initiatoren Vorschriften erlassen soll, um "Schäden durch Wölfe im Bereich der Nutztierechtung auf einen vertretbaren Grad einzuschränken".

Unerhört bleibt allem Anschein nach dies. In ihrem Koalitionsvertrag einigten sich die Union und die SPD bezüglich neuerlicher Maßnahmen im Bereich des Wolfschutzes: "Durch gezielte Anpassungen am Bundesnaturschutzgesetz gewährleisten wir einen rechtlich fundierten Abzug an Wölfen. Der Wolf wird unmittelbar dem Jagsrecht unterworfen, wobei das Bundesjagdgesez entsprechend angepasst wird."

Table of Contents [Close]
    Neuere Ältere
    X
    X
    X